Der Käufer ist also ein stiller Teilhaber an der Immobilie und der Verkäufer bewahrt sich durch den Teilkauf jegliche Privilegien am Objekt. Für den verkauften Teil der Immobilie besteht meist ein Rückkaufrecht.
Zählen Sie sich auch zu glücklichen Eigentümern einer Immobilie? Ist es für Sie unvorstellbar im hohen Alter umzuziehen? Dann haben wir eine perfekte Lösung für Sie!
Es gibt verschiedene Wege Ihr Zuhause zu halten und sogar die Rente aufzubessern. Mit diesem finanziellen Spielraum haben Sie die Mittel zu reisen, Hobbys und vieles mehr. Das alles wird möglich durch die Immobilienverrentung. Dabei verwandeln Sie Ihre Immobilie in Geld, ohne ausziehen zu müssen.
Und das Beste daran: Sie können weiterhin in Ihrer Immobilie weiterhin wohnen bleiben.
Leider reicht die Rente im Alter oft nicht aus. Um diese aufzubessern gibt es unter anderem die sogenannte Immobilienverrentung. Dabei können Sie - wenn Sie Eigentümer einer abbezahlten oder nahezu abbezahlten Immobilie sind - das gebundene Kapital liquidieren. Und das beste daran: Sie können in Ihrer Immobilie wohnen bleiben.
Zusammengefasst versteht man unter der Immobilienverrentung den Verkauf der Immobilie in Kombination mit einem lebenslangen Wohnrecht. Die von Ihnen bezogenen Zahlungen können dabei entweder als Einmalzahlung oder monatlich bezogen werden und beschreiben die Immobilienrente.
Weitergehend kann die Immobilienrente in weitere Fallgruppen unterteilt werden.
Die wohl bekannteste Form der Immobilienverrentung ist die Leibrente. Beim Immobilienverkauf gegen Leibrente verkaufen meist Senioren ihr Eigenheim, ohne daraus ausziehen zu müssen, an ein Unternehmen, das ein entsprechendes Modell anbietet. Das Mindestalter des Immobilieneigentümer liegt in der Regel bei 65 oder 70 Jahren. Der Verkäufer erhält beim Modell der Immobilienleibrente ein lebenslanges Wohnrecht, das im Grundbuch der Immobilie eingetragen wird. Die Zahlung der Leibrente kann dabei in zwei verschiedenen Optionen ausgezahlt werden:
1) monatliche oder jährliche Zahlungen bis zum Lebensende
2) eine hohe Einmalzahlung plus geringere monatliche Zahlungen
Die erste Variante ist dabei die am häufigsten genutzte.
Die Höhe der Zahlungen sind abhängig von dem Wert der Immobilie und dem Alter und somit auch der erwarteten Lebensdauer des Verkäufers bei Vertragsabschluss. Das liegt daran, dass der Wert des lebenslangen Wohnrechts vom Immobilienwert abgezogen wird, um dem Verkaufspreis zu bestimmen. Denn der Käufer kann die Immobilie aufgrund des lebenslangen Wohnrechts des Verkäufer nicht selber nutzen. Die Einnahmen, die der Käufer beispielsweise durch die Vermietung des Objekts einnehmen würde, entfallen schließlich. Um diese Opportunitätskosten zu kompensieren, zahlt er dem Verkäufer nicht den vollen Immobilienwert aus, sondern subtrahiert den Wert des Wohnrechts.
Bei der Teilverrentung, auch Immobilienverrentung als Teilverkauf genannt, tritt der Verkäufer nicht seine komplette Liegenschaft an den Käufer ab. Es wird lediglich ein Teil der Immobilie verkauft.
Zunächst definiert der Immobilienverkäufer, wie viel Geld er mit dem Verkauf auslösen möchte. Anhand diesen Betrags und dem Wert der Immobilie wird bestimmt, wie viel Prozent vom Eigentum verkauft werden. Dieser Betrag wird dem Verkäufer als Sofortzahlung ausbezahlt. Zusätzlich wird im Grundbuch ein - in der Regel lebenslanger - Nießbrauch eingetragen. Für die Nutzung des verkauften Teils der Immobilie zahlt der Verkäufer dem Käufer einen monatlichen Betrag.
Der Nießbrauch beschreibt ein höchstpersönliches, nicht veräußerliches und nicht vererbliches Recht, alle Nutzungen eines Gegenstandes (in diesem Fall einer Immobilie) zu ziehen (§§ 1030 ff. BGB). Dem Grunde nach besagt diese Rechtsform also, dass eine Person Anteil an einem fremden Gut hat und daraus Profit zieht, ohne selbst Eigentümer zu sein.
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